* Die staatliche Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR bis 65.000 EUR.
Die staatliche Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.