Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
BMW i4 eDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) 19,1-16,1 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 493-590
BMW i4 M50: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) 22,5-18,0 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 416-521
BMW 225e xDrive Active Tourer: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 0,8-0,6 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 18-14 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 83-92.
BMW 230e xDrive Active Tourer*: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: 1,4-1,1 (WLTP), CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: 30-22 (WLTP), Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: 20,0-17,9 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 69-80.
BMW X1 xDrive25e: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: 2,1-1,7 (WLTP), CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: 47-39 (WLTP), Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100: 15,7-15,0 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 47-52
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter
www.bmw.de/wltp
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter
https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.