Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung

Unser Steuertipp fährt elektrisch

Profitieren Sie von der gesetzlichen Dienstwagenbesteuerung*: 
Jetzt für noch mehr elektrifizierte BMW Modelle.

Dynamisch, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Erleben Sie die Elektromobilität mit der BMW Modellvielfalt. Unsere BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten.

 

PROFITIEREN SIE JETZT.

Dienstwagenbesteuerung 0,25% jetzt bis 100.000 EUR (BLP)

 

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
 

 
Degressive Abschreibung: Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 01.01.2028 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75% der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.

 

 

Zusammenfassung

REIN ELEKTRISCHE FAHRZEUGE

 
  • Für die Privatnutzung wird bei vollelektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis zu € 100.000,- die 1% Regelung auf ein Viertel reduziert.
 
  • Für die Privatnutzung wird bei vollelektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis über € 100.000,- die 1% Regelung auf die Hälfte reduziert.
 

PLUG-IN-HYBRID

 
  • Für die Privatnutzung wird bei Plug-In-Hybrid-Modellen unabhängig des Bruttolistenpreises die 1% Regelung auf die Hälfte reduziert.

Zusätzliche Kriterien

 
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und einen maximalen Verbrauch von 50g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach WLTP erfüllen.

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.


Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die große und immer weiter wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.


WIR BERATEN SIE GERNE.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer elektrischen Zukunft mit den BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Aktuelle Fahrzeugmodelle

BMW i5

Touring

Sportlich und funktional.
340 PS (250 kW) vollelektrische Freude am Fahren.
BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert:  Energieverbrauch kombiniert: 19,3–19,2 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse(n): A

Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

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