Scheibenreparatur

Reisacher. Scheibenreparatur

Unser besonderer Service

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Optimale Sicht und Sicherheit mit der Scheibenreparatur.

Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist schnell passiert. Solche Schäden sind nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch gefährlich. Wenn die beschädigte Stelle nicht frühzeitig repariert wird, kann sich der Schaden immer weiter ausdehnen und einen Riss bilden. In den meisten Fällen kann Reisacher die Scheibe nach einem Steinschlag schnell reparieren und den Glasschaden ohne Austausch beseitigen. Und sollte der Schaden doch größer und eine Reparatur nicht möglich sein, verbaut Reisacher selbstverständlich unkompliziert und schnell eine neue, originale Windschutzscheibe.
Neueste Technik und speziell entwickelte Materialien garantieren Ihnen dabei ein optimales Ergebnis und höchste Sicherheit. So behalten Sie nicht nur den Durchblick, sondern sparen auch Zeit und Geld.
 

Ihre Vorteile als Reisacher Kunde:

  • Wenn Sie über eine Teilkasko-Versicherung verfügen, erfolgt die Reparatur in der Regel kostenlos. Der Tausch erfolgt meist auf Anrechnung Ihrer Selbstbeteiligung.
  • Wir tauschen kurzfristig Ihre Scheibe aus mit original Ersatzteilen.
  • Wir übernehmen bei einem Kaskoschaden die weitere direkte Abwicklung der Reparaturrechnung mit der Versicherung.
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Reparatur der Frontscheibe.

Unsere speziell geschulten Experten nehmen jeden Glasschaden genau unter die Lupe und beseitigen ihn schnell und zuverlässig.
 
Für eine Steinschlagreparatur müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 
  • Der Durchmesser des Steinschlags überschreitet eine bestimmte Größe nicht (Richtwert: kleiner als eine Zwei-Euro-Münze)
  • Der Steinschlag befindet sich nicht im Sichtbereich des Fahrers
  • Der Steinschlag ist mind. 10 cm vom Scheibenrand entfernt
 
 
 
 
Bei Teilkasko i.d.R. kostenlos!
Einen Steinschlag instandsetzen € 113,05
Instandsetzung jedes weiteren Steinschlags € 39,00
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Austausch der Frontscheibe.

Ein Steinschlag kann schnell zum Riss in der Scheibe führen, sodass die Scheibe in jedem Fall getauscht werden muss. 
 
Ein Austausch der Scheibe erfolgt nur, wenn es unbedingt erforderlich ist:
 
 
> wenn der Steinschlag größer als eine Zwei-Euro-Münze ist
> wenn es sich um einen Riss handelt
> wenn der Schaden im Fahrersichtfeld liegt
> wenn der Steinschlag weniger als 10 cm vom Rand entfernt ist
 
 
Bei Teilkasko i.d.R. nur Selbstbehalt!
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