Wussten Sie schon?
Nach der UVV für Fahrzeuge (gemäß §57 Abs. 1 DGUV) hat ein Unternehmer Geschäftsfahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Die UVV umfasst unter anderem Warnwestenpflicht, Verbandkasten oder Ladungssicherung. Das heißt, sämtliches Equipment, welches den Arbeitsplatz Auto sicher macht, muss an Bord sein. Weiterhin schreibt die Berufsgenossenschaft einen jährlichen Fahrzeugcheck vor.
Unternehmen sind dazu verpflichtet Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Platz hinter dem Lenkrad bei einem Geschäftswagen. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist Teil der berufsgenossenschaftlichen Verordnungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und besitzt damit Gesetzescharakter.