UVV - Unfallverhütungsvorschrift
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UVV.

Unfallverhütungsvorschrift.

Für alle gewerblichen Reisacher-Kunden.
Rechtlicher Hintergrund

Wussten Sie schon?

Nach der UVV für Fahrzeuge (gemäß §57 Abs. 1 DGUV) hat ein Unternehmer Geschäftsfahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Die UVV umfasst unter anderem Warnwestenpflicht, Verbandkasten oder Ladungs­sicherung. Das heißt, sämtliches Equipment, welches den Arbeitsplatz Auto sicher macht, muss an Bord sein. Weiterhin schreibt die Berufsgenossenschaft einen jährlichen Fahrzeugcheck vor.

Unternehmen sind dazu verpflichtet Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewähr­leisten. Dazu gehört auch der Platz hinter dem Lenkrad bei einem Geschäfts­wagen. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist Teil der berufsgenossenschaftlichen Ver­ordnungen für Arbeits­sicherheit und Gesund­heitsschutz und besitzt damit Gesetzes­charakter.

Fahrzeugcheck einmal jährlich

Inklusive Prüfnachweis und Prüfplakette!

Prüfung zum Einhalten der UVV nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV).

nur € 57,98

pro Fahrzeug und zzgl. MwSt.
 
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