AUSTAUSCH DER FRONTSCHEIBE
Ein Steinschlag kann schnell zum Riss in der Scheibe führen, sodass die Scheibe in jedem Fall getauscht werden muss.
In der Regel bei Teilkasko nur Selbstbehalt!
Ein Austausch der Scheibe erfolgt nur, wenn es unbedingt erforderlich ist:
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wenn der Steinschlag größer als eine Zwei-Euro-Münze ist
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wenn es sich um einen Riss handelt
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wenn der Schaden im Fahrersichtfeld liegt
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wenn der Steinschlag weniger als zehn cm vom Rand entfernt ist |
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