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Mit dem Umweltbonus profitieren.

BIS ZU 6.750 EURO VORTEIL SICHERN.*

Umweltbonus inkl. Innovationsprämie von MINI.

Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie. Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen und neuerdings im Zuge der "Innovationsprämie" noch erhöhten Umweltbonus erhalten Sie beim Erwerb eines rein elektrischen MINI bis zu € 6.750,-. Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.

 

MINI Cooper SE: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100km: 16,9-14,9 (NEFZ) / 17,6-15,3 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-233
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Neuwagen mit Nettolistenpreis unter € 40.000,-:
  • Umweltbonus inkl. Innovationsprämie:
    € 6.750,- (davon Herstelleranteil € 2.250,-)
 
Neuwagen mit Nettolistenpreis zwischen € 40.000,- und € 65.000,-
  • Umweltbonus inkl. Innovationsprämie:
    € 4.500,- (davon Herstelleranteil € 1.500,-)
 
Junge Gebrauchtfahrzeuge mit Nettolistenpreis unter € 40.000,- & zwischen € 40.000 und € 65.000,-:
  • Umweltbonus inkl. Innovationsprämie:
    € 4.500,- (davon Herstelleranteil € 1.500,-)
 
Basismodelle mit Nettolistenpreis größer € 65.000,-werden nicht gefördert.
Rechtliche Hinweise
Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Neuwagen 6.750 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von zwischen 40.000 und 65.000 EUR. Bei einem Jungen Gebrauchten beträgt die Förderung 4.500 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 EUR und von zwischen 40.000 und 65.000 EUR.
 
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der "Innovationsprämie" wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
 
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
 
Ab dem 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.