Neue E-Auto-Förderung 2026

Neue E-Auto-Förderung 2026

des Bundesumweltministeriums

Mit Beschluss vom 19. Januar 2026 führt die Bundesregierung eine neue E-Auto-Förderung ein, die Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens finanziell unterstützt. Zweck der Förderung ist die gezielte Unterstützung des Neuwagenabsatzes von Elektrofahrzeugen.

Welche Fahrzeuge sind prämienberechtigt? 

Das Förderprogramm ist ausschließlich für den Kauf oder Leasing von elektrischen Neufahrzeugen vorgesehen. Gebrauchte Elektro-Fahrzeuge sind bis auf Weiteres nicht förderrelevant.   

Voraussetzungen:

 
  • Fahrzeugklasse M1 (Pkw für den Personenverkehr; max. 8 Sitzplätze)
  • Erstmals 2026 im Inland (Deutschland) zugelassenes Neufahrzeug
  • Mindesthaltedauer von 36 Monaten
  • BEV (reinelektrisch) / PHEV (Plug-In Hybrid) / REEV (E-Fahrzeug mit Range-Extender)

Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)

alle Modelle sind förderfähig

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder u18  Haushalt mit einem Kind u18 Haushalt mit 2 oder mehr Kindern u18
€ 85.001,- bis € 90.000,- nicht förderfähig nicht förderfähig € 4.000,-
€ 80.001,- bis € 85.000,-  nicht förderfähig € 3.500,-  € 4.000,-
€ 60.001,- bis € 80.000,-  € 3.000,- € 3.500,-  € 4.000,-
€ 45.001,- bis € 60.000,-  € 4.000,- € 4.500,-  € 5.000,-
bis € 45.000,-  € 5.000,- € 5.500,-  € 6.000,-

Plug-In Hybride (PHEV)

unter folgenden Voraussetzungen förderfähig:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder u18  Haushalt mit einem Kind u18 Haushalt mit 2 oder mehr Kindern u18
€ 85.001,- bis € 90.000,- nicht förderfähig nicht förderfähig € 2.500,-
€ 80.001,- bis € 85.000,-  nicht förderfähig € 2.000,- € 2.500,-
€ 60.001,- bis € 80.000,-  € 1.500,- € 2.000,- € 2.500,-
€ 45.001,- bis € 60.000,-  € 2.500,- € 3.000,- € 3.500,-
bis € 45.000,-  € 3.500,- € 4.000,- € 4.500,-

max. 60g CO₂/km (Typgenehmigungswert) ODER mind. 80 km elektrische Reichweite

Wann startet die Förderung?

  • Alle elektrischen Neufahrzeuge, für die seit dem 1. Januar 2026 ein Kauf- / Leasingvertrag abgeschlossen worden ist, können gefördert werden (rückwirkende Anwendung)
  • Die Antragstellung ist rückwirkend ein Jahr nach der Zulassung möglich
Informationen zur Beantragung

Wie ist die Förderung zu beantragen? 

  • Die Antragstellung ist erst nach Zulassung möglich
  • Die Abwicklung erfolgt über das Portal des BAFA ab Mai 2026

Zur Beantragung
FAQ


Wann startet die Förderung?

  • Alle elektrischen Neufahrzeuge, für die seit dem 1. Januar 2026 ein Kauf- / Leasingvertrag abgeschlossen worden ist, können gefördert werden (rückwirkende Anwendung)
  • Die Antragstellung ist rückwirkend ein Jahr nach der Zulassung möglich

Wer kann die Förderung beantragen?

  • NUR Privatpersonen
  • max. Jahreshaushaltseinkommen € 80.000,- brutto (mit einem Kind bis zu € 85.000,- ; mit 2 Kindern bis zu € 90.000,-)
  • Es kommt auf das gemeinsame Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen an 

Was wird gefördert?

  • Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeugs
  • BEV, PHEV, REEV 
  • Klasse M1 (PKW mit max. 8 Sitzplätzen)
  • Mindesthaltedauer 36 Monate (wird durch Datenabgleich beim KBA überprüft)

Wie hoch ist die Förderung?

Basisförderung BEV: € 3000,-
Kinderbonus je Kind € 500,- ; max. € 1000,- (für Kinder, die im Haushalt des Antragstellers leben)
Bei niedrigen Einkommen gibt es eine Staffelung:
⇒ Bis € 60.000,- zu versteuerndem Jahreseinkommen: plus € 1000,-
⇒ Bis € 45.000,- zu versteuerndem Jahreseinkommen: nochmal plus € 1000,-
PHEV/REEV bekommen eine reduzierte Basisförderung von € 1500,-
Definition PHEV/REEV: max. 60g CO2  ODER elektrische Mindestreichweite 80 km. (wird zum 1.7. 2027 ggfls angepasst)

Wie ist die Förderung zu beantragen?

  • Online-Portal der Förderzentrale Deutschland ⇒ Antrag stellen 
  • Zu diesem Zweck ist ein BUND-ID Konto nötig, das entweder mit einem online-Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat eröffnet werden kann 
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