BYD HAN bestellen
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BYD HAN

Unverbindliche Fahrzeug-Bestellung

BYD HAN: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elektr. Reichweite in kWh/100 km: 521 km (WLTP).1
 
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. 
Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
  1. 1Ausstattungspaket
  2. 2Farbauswahl
  3. 3Persönliche Angaben
  4. 4Zusammenfassung
  5. 5Zahlung & Abschluss

Welches ist das richtige Ausstattungs­paket für Sie?

Executive

  • Lederpolsterung Braun oder Lederpolsterung Orange
  • Smartphone Wireless Charging 15 W
 
inkl. MwSt. € 69.020,-

Emerald Edition

  • Wildlederpolsterung Grün
  • Smartphone Wireless Charging 50 W
 
inkl. MwSt. € 72.590,-
1 Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden auf Grundlage der VO (EU) 2017/1151 und (EU) 2018/858 zur Ergänzung des vorgeschriebenen Messverfahrens VO (EU) 715/2007 ermittelt und entsprechen der jeweils geltenden Fassung. WLTP- Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderaus­stattung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-​Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Strom- verbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen und unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de/co2. Hinweis: Die tatsächliche elektrische Reichweite und der Stromverbrauch können von dem jeweiligen Nutzer, dem Fahrstil, der Fahrzeuggeschwindigkeit, den Umweltbedingungen, der Außentemperatur, dem Streckenprofil und anderen Gründen abhängen. Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Werte leicht von den Testwerten abweichen können. Darüber hinaus kann auch die Verwendung von Zusatzsystemen wie Klimaanlage oder Sitzheizung die tatsächlichen Werte beeinflussen.

Hinweise zur unverbindlichen Vorbestellung

1 Die Anzahlung in Höhe von € 500,- wird per Kreditkarte oder PayPal bezahlt und beim Kauf des Fahrzeugs vom Fahrzeugpreis abgezogen. Die Anzahlung wird zurückerstattet, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt.
 
2 Das Fahrzeug wird bei Reisacher in Augsburg zur Abholung bereitgestellt. 
 
3 Der Umweltbonus inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. muss vom Kunden selbstständig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Umweltbonus muss vorab an Reisacher überwiesen werden. Bei der Beantragung ist Reisacher gerne behilflich.
Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Neuwagen 6.750 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von zwischen 40.000 und 65.000 EUR. 
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der "Innovationsprämie" wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
 
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Ab dem 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

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