Neue E-Auto-Förderung 2026

Neue E-Auto-Förderung 2026

des Bundesumweltministeriums

Mit Beschluss vom 19. Januar 2026 führt die Bundesregierung eine neue E-Auto-Förderung ein, die Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens finanziell unterstützt. Zweck der Förderung ist die gezielte Unterstützung des Neuwagenabsatzes von Elektrofahrzeugen.

Welche Fahrzeuge sind prämienberechtigt? 

Das Förderprogramm ist ausschließlich für den Kauf oder Leasing von elektrischen Neufahrzeugen vorgesehen. Gebrauchte Elektro-Fahrzeuge sind bis auf Weiteres nicht förderrelevant.   

Voraussetzungen:

 
  • Fahrzeugklasse M1 (Pkw für den Personenverkehr; max. 8 Sitzplätze)
  • Erstmals 2026 im Inland (Deutschland) zugelassenes Neufahrzeug
  • Mindesthaltedauer von 36 Monaten
  • BEV (reinelektrisch) / PHEV (Plug-In Hybrid) / REEV (E-Fahrzeug mit Range-Extender)

Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)

alle Modelle sind förderfähig

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder u18  Haushalt mit einem Kind u18 Haushalt mit 2 oder mehr Kindern u18
€ 85.001,- bis € 90.000,- nicht förderfähig nicht förderfähig € 4.000,-
€ 80.001,- bis € 85.000,-  nicht förderfähig € 3.500,-  € 4.000,-
€ 60.001,- bis € 80.000,-  € 3.000,- € 3.500,-  € 4.000,-
€ 45.001,- bis € 60.000,-  € 4.000,- € 4.500,-  € 5.000,-
bis € 45.000,-  € 5.000,- € 5.500,-  € 6.000,-

Plug-In Hybride (PHEV)

unter folgenden Voraussetzungen förderfähig:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder u18  Haushalt mit einem Kind u18 Haushalt mit 2 oder mehr Kindern u18
€ 85.001,- bis € 90.000,- nicht förderfähig nicht förderfähig € 2.500,-
€ 80.001,- bis € 85.000,-  nicht förderfähig € 2.000,- € 2.500,-
€ 60.001,- bis € 80.000,-  € 1.500,- € 2.000,- € 2.500,-
€ 45.001,- bis € 60.000,-  € 2.500,- € 3.000,- € 3.500,-
bis € 45.000,-  € 3.500,- € 4.000,- € 4.500,-

max. 60g CO₂/km (Typgenehmigungswert) ODER mind. 80 km elektrische Reichweite

Wann startet die Förderung?

  • Alle elektrischen Neufahrzeuge, für die seit dem 1. Januar 2026 ein Kauf- / Leasingvertrag abgeschlossen worden ist, können gefördert werden (rückwirkende Anwendung)
  • Die Antragstellung ist rückwirkend ein Jahr nach der Zulassung möglich

Wie ist die Förderung zu beantragen? 

  • Die Förderrichtlinie mit allen Details liegt noch nicht vor - sie folgt voraussichtlich Ende Februar 2026
  • Die Antragstellung ist erst nach Zulassung möglich
  • Die Abwicklung erfolgt voraussichtlich über ein Portal des BAFA ab Mai 2026
Passende Angebote für Sie