* Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Neuwagen 6.750 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von zwischen 40.000 und 65.000 EUR. Bei einem Jungen Gebrauchten beträgt die Förderung 4.500 EUR (inkl. Innovationsprämie) bei einem Basisfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 EUR und von zwischen 40.000 und 65.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der "Innovationsprämie" wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter
www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Ab dem 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.