Umweltbonus von BMW
BMW Umweltprämie nur noch bis 31.12.2019 gültig!

Nachhaltig profitieren.

BIS ZU 6.750 EURO VORTEIL SICHERN.*

Umweltbonus inkl. Innovationsprämie von BMW.

Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie. Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen Umweltbonus erhalten Sie beim Erwerb eines rein elektrischen BMW bis zu 6.750 Euro. Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne. Ab 01.01.2024 wird sich die Deckelung des Förderbudgets ändern. 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
:
Neuwagen mit Nettolistenpreis
unter € 40.000,-:
  • Umweltbonus inkl. Innovationsprämie:
    € 6.750,- (davon Herstelleranteil 2.250 Euro)
 
Neuwagen mit Nettolistenpreis
zwischen € 40.000,- und € 65.000,-
  • Umweltbonus inkl. Innovationsprämie:
    € 4.500,- (davon Herstelleranteil 1.500 Euro)
 
Junge Gebrauchtfahrzeuge mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro und zwischen 40.000 und 65.000 Euro:
  • Umweltbonus inkl. Innovationsprämie:
    € 4.500,- (davon Herstelleranteil 1.500 Euro)
 
Basismodelle mit Nettolistenpreis größer 65.000 Euro werden nicht gefördert.
Rechtliche Hinweise
* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. "Innovationsprämie") bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. "Innovationsprämie") bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. "Innovationsprämie"). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. "Innovationsprämie") bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. "Innovationsprämie"). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.
 
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
 
 
Ab dem 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.